Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
Im Folgenden wird "Der Natursteinhandel" Thomas Zarczynski Auftragnehmer genannt, der Kunde Auftraggeber. Sämtliche Vereinbarungen und Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen aufgrund dieser Bedingungen, welche durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten und für Auftraggeber und Auftragnehmer verbindlich sind. Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht und es kann von den Verkaufs- und Lieferbedingungen nur schriftlich abgegangen werden. Anders lautende Vertragsbedingungen können nicht berücksichtigt werden.
2. KONSUMENTENSCHUTZ
Für Auftraggeber, für welche ein Vertragsabschluß nicht zum Betrieb Ihres Unternehmens gehört, oder für solche die überhaupt kein Unternehmen betreiben, gelten die obigen Bedingungen nur nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz. Insbesondere mit folgenden Ausnahmen:
Preise nach Punkt 3 sind grundsätzlich Fixpreise. Sie können sich jedoch im selben %-Satz erhöhen/vermindern, um welchen sich die Löhne und die Materialkosten des Auftragnehmers oder die Preise seiner Vorlieferanten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung erhöht/vermindert haben. Gleiches gilt auch für zwischen Vertragsabschluß und Lieferung eintretende Wechselkurserhöhungen bei Importwaren.
Punkt 7 Termine gilt mit der Maßgabe, dass nur leicht fahrlässig verursachte Schadenersatzansprüche aus der Überschreitung einer Lieferzeit dem Auftraggeber nicht zustehen.
Punkt 10 Gewährleistungen gelten nur insoweit, als der Wandlungsanspruch oder der Preisminderungsanspruch des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nach der Wahl des Auftragnehmers durch Lieferung einer mangelfreien Sache innerhalb angemessener Frist abgewehrt werden kann. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen ist im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers zulässig, sie ist weiter zulässig,
wenn die Gegenforderung des Auftraggebers im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Auftragnehmers steht, oder die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder vom Auftraggeber anerkannt worden ist. Punkt 14 Gerichtsstand gilt nur für Klagen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber oder für Klagen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer, wenn letzterer seinen Wohnsitz im Sprengel der Kremser Gerichte hat.
3. PREISE
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nicht anders angegeben, ab dem Lager des Auftragnehmers, D- 24116 Deutschland, Eichkamp 9 LKW-verladen. Der Preiserstellung sind die am Tage der Angebotslegung geltenden Löhne, Einstandspreise, Wechselkursschwankungen, Transportkosten sowie alle sonstigen Kosten zugrunde gelegt.
Im Falle einer Erhöhung oder Senkung dieser Faktoren bis zur Lieferung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, eine entsprechende Erhöhung oder Senkung der Preise vorzunehmen. Diverse Mehrwegpaletten werden mit 15,00 Euro netto in Rechnung gestellt. Bei Abholung der in Rechnung gestellten Paletten durch eigene Logistik werden dem Auftraggeber die Kosten unter Abzug von 3,00 € pro Palette gutgeschrieben. Bei Lieferung der Paletten zu unserem Lager werden dem Auftraggeber die Kosten unter Abzug von 1,50 € gutgeschrieben.
4. MUSTER, FARBEN, MATERIALBESCHAFFENHEIT VON STEINPLATTEN
Bemusterungen (Handmuster und Musterflächen) sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Handmuster und Musterflächen können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteines in sich vereinigen. Für die bei Natursteinen vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Strukturen, Zeichnungen bzw. das Fehlen solcher, ferner für Naturfehler wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern bei Kalkstein usw. wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen, wie sie auch keineswegs eine Wertminderung des Natursteines bedeuten. Bei unserem Natursteinmaterial kann es witterungsbedingt zu Verfärbungen kommen. Das liegt in der Natur der Steine und ist kein Reklamationsgrund.
Als Grundlage für alle Geschäfte gilt die DIN 18332 für Naturwerksteinarbeiten.
5. AUSFÜHRUNG
Geringe Maßdifferenzen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Reklamation. Zusätzliche Leistungen, wie Dübellöcher, Fasen, Nuten, Kalibrierung, sonstige Zuschnitte etc. werden gesondert verrechnet.
6. FROSTBESTÄNDIGKEIT
Bei frostbeständigen Spaltmaterialien wie Kalksteinen und Sandstein sind kleinere Abplattungen und Aussprengungen möglich und stellen keine Mangelhaftigkeit dar, weshalb sie auch keinen Anspruch auf Wandlung oder auf Verbesserung durch Austausch bzw. auf Wertminderung begründen.
7. TERMINE
Die Lieferfrist beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Lieferbelange und nach Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen zu laufen.
Im Übrigen sind Terminangaben des Auftragnehmers freibleibend. Eine nur fahrlässig verursachte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, irgendwelche Schadenersatzansprüche an den Auftragnehmer zu stellen.
8. URHEBERRECHTE
Der Auftraggeber ist für die Verletzung der Rechte Dritter hinsichtlich von ihm zur Verfügung gestellter Zeichnungen und Entwürfe verantwortlich. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche seitens Dritter müssen vom Auftraggeber getragen werden. Gleichzeitig wird festgehalten, dass Entwürfe, Vorschläge, Offerte und Zeichnungen des Auftragnehmers sein geistiges Eigentum sind, an denen er sich alle Rechte vorbehält.
9. LIEFERUNG
Die Abholungen reservierter Ware muss innerhalb eines Monats ab Bereitstellung der Ware erfolgen. Einlagerung der Ware nach dieser Frist: € 10,00/Palette/Woche oder 1 % vom Warenwert/Woche bei Maßplatten. Bei LKW-Lieferungen wird die Zufahrtsmöglichkeit mit schwerem LKW vorausgesetzt. Bei
Lieferungen mit Ladebordwand ist fester Untergrund erforderlich. Die Verpackung (Holz) wird vom Auftraggeber selbst entsorgt.
10. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz nachweislich schadhafter oder untauglicher Waren unter gleichzeitiger Rückstellung der bemängelten Waren. Anstelle des Ersatzes dieser bemängelten Waren kann nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung treten. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur dann, wenn Waren unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit untersucht und die Mängel schriftlich gerügt werden. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung sind Ansprüche wegen ausfallender Löhne, entgangenem Gewinn, verspäteter Beziehbarkeit von Wohn- und Geschäftsräumen, Schadenersatz oder dergleichen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden. Voraussetzung der Gewährleistung des Auftragnehmers ist pünktliche Erfüllung aller vom Auftraggeber übernommenen Verpflichtungen.
11. EIGENTUMSVORBEHALT UND ZAHLUNGSVERZUG
Die Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Erhalt der Rechnung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren behält sich der Auftragnehmer das Eigentumsrecht vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer bei allen Eingriffen von anderen Gläubigern, insbesonders Pfändungen, sofort schriftliche Mitteilung zu machen und selbst auf seine Kosten alle zur Abwehr solcher Eingriffe notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sind die Kosten der Abwehr solcher Gläubigereingriffe bei diesen Gläubigern nicht einbringlich, so trifft den Auftraggeber die Pflicht zur Schadloshaltung. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe der von deutschen Großbanken jeweils für offene Kredite verrechneten Zinsen und die bei der Hereinbringung seiner Forderung anlaufenden Kosten, auch vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnkosten eines Anwalt- oder Inkassobüros zu verlangen.
12. VERSCHNITT UND RESTMENGE
Der Verschnitt wird aufgrund branchenüblicher Vergleichs- und Erfahrungswerte je nach Format und Verlegeart vom Auftragnehmer festgelegt. Der Verschnitt enthält bereits Reservemengen für spätere Ausbesserungsarbeiten. Von der bestellten Ware kann bereits für den Auftraggeber zugeschnittene Ware nicht zurückgenommen werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Rücknahme von Restmengen zu verweigern. Es wird nur unbeschädigte Ware retour genommen. Ab einer Menge von 10 m2 wird Retourware nur in der Originalverpackung retour genommen. In allen weiteren Fällen wird Retourware nur zu folgenden Bedingungen zurückgenommen:
A. Lagerware Boden: Der Auftraggeber erhält 75% des Verkaufspreises der Retourware in Form einer Gutschrift.
B. Lageraktionsware und Kommissionsware: Der Auftraggeber erhält 50% des Verkaufspreises der Retourware in Form einer Gutschrift. Die Frachtkosten der Retourware zum Auftragnehmer trägt jeweils der Auftraggeber. Die Retourware wird ausschließlich durch eine Gutschrift abgelöst. Es erfolgt keine Barablöse von retour genommener Ware. Mit dem Betrag der Gutschrift können ausschließlich Handels- und Pflegeprodukte beim Auftragnehmer gekauft werden. Eine Barablöse der Gutschrift ist nicht möglich.
Die Gutschrift ist gültig ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Gutschriften, bzw. verbleibende Teilbeträge von Gutschriften verfallen nach einem Jahr ab (erster) Ausstellung durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche aus verfallenen Gutschriften.
13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für die Lieferung und Erfüllungsort für die Zahlung ist Kiel, oder das Konto des Auftragnehmers bei der Kieler Volksbank. Gerichtsstand für alle Klagen des Auftraggebers und des Auftragnehmers ist Kiel.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen sich nachträglich als unwirksam herausstellen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen hiervon unberührt und anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und erklärt, die dem Sinne und Zweck der unwirksamen Bestimmung und der gesamten Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, der Verkehrssitte sowie
der im gleichartigen Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche am nächsten liegt.
Kiel, im Juni 2010
VERKAUFS- & LIEFERBEDINGUNGEN
Der Natursteinhandel, Thomas Zarczynski